Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der Portus Corporate Finance GmbH, Katharinenstraße 17, 10711 Berlin (nachfolgend „Portus Corporate Finance" oder „Gesellschaft"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant").
Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Portus Corporate Finance GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Die Portus Corporate Finance GmbH erbringt Beratungsleistungen im Bereich Corporate Finance, insbesondere:
- M&A-Beratung (Unternehmenskauf und -verkauf)
- Nachfolgeberatung
- CFO-Services (Interim-Management, Controlling, Finanzplanung)
- Finanzierungsberatung
- Unternehmensbewertungen
- Turnaround- und Restrukturierungsberatung
Die Portus Corporate Finance GmbH vermittelt keine Finanzprodukte, Wertpapiere, Versicherungen oder Kredite. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Mandatsvertrag vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss und Mandatsvereinbarung
Ein Vertrag zwischen der Portus Corporate Finance GmbH und dem Mandanten kommt durch Unterzeichnung einer individuellen Mandatsvereinbarung zustande. Diese regelt Umfang, Dauer und Vergütung der Beratungsleistung.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung der Portus Corporate Finance GmbH richtet sich nach der individuellen Mandatsvereinbarung. Übliche Vergütungsmodelle sind:
- Festhonorar (Retainer)
- Erfolgshonorar (Success Fee)
- Kombination aus Fest- und Erfolgshonorar
- Tages- oder Stundensätze (bei CFO-Services)
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, der Portus Corporate Finance GmbH alle für die Durchführung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Portus Corporate Finance GmbH kann die Richtigkeit der ihr erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als zutreffend zugrunde legen.
§ 6 Vertraulichkeit
Die Portus Corporate Finance GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Mandats fort. Die Vertraulichkeitsverpflichtung wird in der Mandatsvereinbarung im Detail geregelt.
§ 7 Haftung
Die Portus Corporate Finance GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Mandats ergibt sich aus der individuellen Mandatsvereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, sofern in der Mandatsvereinbarung nichts anderes geregelt ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.